Marktordnung

1. Organisator

Politische Gemeinde Tobel-Tägerschen mit Unterstützung der Komturei und den örtlichen Vereinen.

2. Organisationskomitee (OK)

Das OK mit Namen und entsprechender Funktion ist auf der Webseite unter 'Über uns' aufgeführt.

3. Aufgabe

Das OK ist zuständig für die Organisation, die Durchführung sowie die Kontrolle des Weihnachtsmarktes. Die Komturei führt den Restaurationsbetrieb. (Die Aussteller dürfen diesen Betrieb nicht konkurrenzieren).

Das OK ist zuständig für:

  • die Ausschreibung des Marktes
  • die Zuteilung von Ständen und Plätzen an die Aussteller (Infrastruktur)
  • die Überwachung des Marktgeschehens

4. Marktgebiet

Historischer Innenhof der Komturei in 9555 Tobel

5. Markteinrichtung

Die Marktstände werden vom Organisator vermietet und platziert. Die Verkaufswagen der Aussteller sind nach Weisungen des OK zu platzieren.

6. Beleuchtung

Die Aussteller sorgen selbst für die Beleuchtung ihres Standes. Es ist nur warmes Licht gestattet (max. 3300 Kelvin). Netzanschlüsse (230V) sind bei allen Ständen vorhanden.

Spezielle Anschlusswerte über 230 Volt oder grössere Leistungen sind bei der Anmeldung entsprechend anzugeben und sind gebührendpflichtig

Wir verlegen eine Lichterkette durch alle Marktstände als Grundbeleuchtung.

Anpassung 2026

230V Anschlüsse sind bei jedem Marktstand inklusive. Spezielle Anschlussleistungen und grössere Leistungen sind bei der Anmeldung entsprechend zu bestellen.

7. Dekoration

Die Atmosphäre wird in erster Linie durch die von Ihnen gestaltete Dekoration geprägt. Die Dekoration muss weihnachtlich sein. Vergessen Sie nicht, Dekorationsmaterial, Lampen, Kerzen etc. mitzubringen. Schön dekorierte Stände sind einladend und fördern die Kaufbereitschaft.

Die Waren präsentieren sich im warmen Licht viel schöner. Ausserdem empfehlen wir Ihnen, den Stand an der Vorderseite vom Tischblatt bis zum Boden mit einem Tuch abzudecken. Es hat den Vorteil, dass Sie Ihre Schachteln oder Reserveartikel unter dem Tisch geschützt dahinter verbergen können.

8. Kosten (Marktgebühr)

Die Marktgebühr setzt sich wie folgt zusammen:

Miete Standplatz (mit oder ohne Marktstand)

  • Grundgebühr Standplatz für 2 Tage inkl. Stromanschluss: 140 CHF
  • Zuschlag kommerzielles Angebot von Essen und Lebensmittel: 50 CHF
  • Eigener Wagen mit Länge >3m: 60 CHF
  • Zuschlag für speziellen Elektroanschluss: 10-40 CHF

Die Standplätze werden nur für zwei Tage vermietet.
Die Rechnung für den Marktstand ist vor dem Markt rechtzeitig zu begleichen. Wer die Marktgebühr nicht termingerecht leistet, verliert die Berechtigung zur Marktteilnahme. Bei kurzfristigen Abmeldungen von weniger als 30 Tagen, wird die Marktgebühr nicht zurückerstattet.

Einheimische Vereine und Sammelorganisationen siehe Punkt 21.

Anpassung 2026

Jeder Stand hat einen Stromanschluss von 230V und dieser ist Teil der Marktgebühr.

9. Marktzeiten

Samstag, 14.00 – 20.00 Uhr
Sonntag, 11.00 – 17.00 Uhr.

Ausserhalb dieser Zeiten ist keine Bewachung vorhanden.

10. Anmeldung

Anmeldeschluss ist jeweils Ende August. Bei vollständiger Belegung werden die Anmeldungen entsprechend dem Anmeldezeitpunkt berücksichtigt.

Anpassungsidee 2026

Anmeldeschluss ist Ende August und bei mehr Anmeldungen als Plätzen wird der Anmeldezeitpunkt berücksichtigt.

11. Zulassung

Der Organisator entscheidet abschliessend über die Zulassung der Aussteller.

12. Preisanschrift

Es besteht Preis-Anschreibpflicht. Der Preis muss für die Artikel gut sichtbar sein.

13. Standplatz

Wenn sie am Vorjahr am Markt teilgenommen haben, befindet sich ihr Standplatz in der Regel am selben Ort, jedoch besteht kein Anspruch darauf. Alle Stände sind mit Namen und Nummer angeschrieben.

Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Platz auf dem Areal. Das OK kann kurzfristig und ohne Begründung, die Anordnung der Stände anpassen.

Im Innenhof der Komturei sind an den Markttagen keine Fahrzeuge für den Warenumschlag erlaubt. Es besteht die Möglichkeit nach vorgängiger Abstimmung mit dem OK am Freitag bis 16 Uhr in den Innenhof zu fahren.

Anpassung 2026
  • An den Markttagen sind keine Fahrzeuge für den Warenumschlag im Innenhof der Komturei erlaubt.
  • Am Freitag gibt es nach Absprache mit dem OK Möglichkeiten.

14. Marktstand

Sie dürfen bei ihrem Stand Bodenbretter legen. Styropor/Sagex ist als Unterlage nicht erlaubt. Die Standeinkleidung muss weihnachtlich sein und den Charme des Marktes unterstützen (siehe Punkt 7).
Es darf kein Abfall sowie keine Essensreste liegengelassen werden.

Anpassung 2026
  • Satz zur Zufahrt in den Innenhof entfernt infolge Anpassung unter Punkt 13.
  • Styropor/Sagex ist als Isolationsmaterial nicht erlaubt.

15. Verkaufswagen / eigener Marktstand

Eigener Wagen/Verkaufsstand muss weihnachtliches Ambiente unterstützen. Zelte dürfen keine Werbeträger sein.

16. Einrichten

Am Samstag (Marktdatum) 09:00 - 13:30 Uhr
Am Sonntag (Marktdatum) 09:00 - 10:45 Uhr

Der Vorhof der Komturei muss am Samstag ab 13:30 bzw. am Sonntag ab 10:45 Uhr autofrei sein.

Verkaufswagen und Anhänger sollen wenn möglich bereits am Freitag gestellt werden. Auf Wunsch ist es auch möglich in der Woche vor der Markt vorbeizukommen. Bitte nehmen sie vorab mit dem OK Kontakt auf, damit jemand vor Ort ist.

Anpassung 2026
  • Am Samstag ist das Einrichten bereits ab 9 Uhr möglich.
  • Autofreier Vorhof jeweils ab Ende Einrichtezeit.
  • Für die Verkaufswagen und Anhänger ist es möglich bereits in der Vorwoche ihren Stand zu stellen.

17. Abräumen

Ab Sonntag (Marktdatum) 17.00 bis spätestens 19.00 Uhr.
Die Stände müssen sauber und ohne Dekorationsmaterial zurückgelassen werden. Ab 17.00 wird das Marktgelände ebenfalls aufgeräumt. Bitte blockieren sie nicht gleich den ganzen Innenhof.

Der Marktstand sowie der Standplatz muss am Schluss des Marktes (Sonntagabend) sauber/gereinigt hinterlassen werden. Entsorgen sie ihren Abfall (Kabelbinder, Karton, Asche usw.) selbst, es hat genügend Abfalleimer auf Platz. Bleibt Abfall liegen oder gibt es Rückstände wie Bostitch, Reisnägel, Klebeband, usw. an den Markständen, dann steht es dem OK frei pauschal 150 CHF dem Standbetreiber in Rechnung zu stellen.

18. Versicherung

Die Versicherung des Marktgutes ist Sache des Ausstellers.

19. Abfall

Die Aussteller sind für die Entsorgung des Abfalls selbst zuständig.

20. Verkauf von Alkohol

Der Jugendschutz sagt Folgendes aus: Es darf kein Alkohol an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren verkauft oder ausgeschenkt werden. Bier und Wein dürfen nur an über 16-Jährige verkauft oder ausgeschenkt werden. Spirituosen, Aperitif und Alcopops dürfen nur an über 18-Jährige verkauft oder ausgeschenkt werden.

21. Vereine/ Sammelaktionen

Für Vereine und gemeinnützige Sammelaktionen mit Sitz in der Gemeinde Tobel-Tägerschen gelten spezielle Bedingungen, diese müssen mit dem OK vorgängig abgesprochen werden. Für Körperschaften von ausserhalb kann das OK Ausnahmen gewähren.
(Marktstandmiete Fr. 40.00 muss in jedem Fall bezahlt werden)

Anpassung 2026

Einschränkung der Vereine und Sammelaktionen auf die Gemeinde Tobel-Tägerschen (analog Vereinsreglement).

22. Darbietungen/ Attraktionen

Für Darbietungen und Attraktionen zu Gunsten der Besucher gelten spezielle Bedingungen, diese müssen zwingend mit dem OK vorgängig abgesprochen werden.

23. offenes Feuer

Im Innenhof der Komturei wird ein grosses Lagerfeuer sein. Da Feuer auch immer mit Rauchentwicklung verbunden ist und Produkte diesen Geruch aufnehmen, ist es untersagt ohne Zustimmung des OK’s ein zusätzliches Feuer zu entfachen. (bitte bei der Anmeldung entsprechend vermerken)

24. Einsatz von Gas

Falls ein Grill oder ein Gerät mit Gas betrieben wird, muss die Checkliste für Veranstaltungen LPG ausgefüllt werden. Diese wird ihnen am 1. Tag des Marktes abgegeben. Ohne diese Checkliste (Anhang) darf kein Gas verwendet werden. (bitte bei der Anmeldung entsprechend vermerken)

Anpassung 2026

Checkliste für den Gasgebrauch verlinkt

25. Parkplatz für Aussteller

Bitte parkieren Sie Ihr Fahrzeug nach dem Ausladen baldmöglichst auf dem Ausstellerparkplatz vor dem Haupteingang der Komturei.

Im Innenhof und Vorhof der Komturei gilt Parkverbot. im Vorhof darf zum Warenumschlag parkiert werden. Zum Parkieren darf die Strasse nicht verlassen werden. In die Wiese darf nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch das OK parkiert werden.

Die Zufahrt zur Komtureistrasse ist nur nach Vorweisen der entsprechenden Parkkarte möglich. Diese Parkkarte muss während der Parkzeit sowie während des Warenumschlags hinter der Frontscheibe platziert sein.

Anpassung 2026
  • Zufahrt zur Komtureistrasse nur mit Parkkarte möglich. Die Parkkarte muss während Parkvorgang und Warenumschlag hinter der Frontscheibe platziert sein.
  • Abseitz der Strasse im Vorhof darf nicht mehr parkiert werden.

Fragen

Für Fragen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung. Wir danken für ihr Vertrauen und wünschen ihnen einen schönen und erfolgreichen Weihnachtsmarkt.