letzte Aktualisierung: April 2025
Inhaltsverzeichnis
- 1. Organisator
- 2. Organisationskomitee (OK)
- 3. Aufgabe
- 4. Marktgebiet
- 5. Markteinrichtung
- 6. Beleuchtung
- 7. Dekoration
- 8. Kosten (Marktgebühr)
- 9. Marktzeiten
- 10. Anmeldung
- 11. Zulassung
- 12. Preisanschrift
- 13. Standplatz
- 14. Marktstand
- 15. Verkaufswagen / eigener Marktstand
- 16. Einrichten
- 17. Abräumen
- 18. Versicherung
- 19. Abfall
- 20. Verkauf von Alkohol
- 21. Vereine/ Sammelaktionen
- 22. Darbietungen/ Attraktionen
- 23. offenes Feuer
- 24. Einsatz von Gas
- 25. Parkplatz für Aussteller
- Fragen
1. Organisator
Politische Gemeinde Tobel-Tägerschen mit Unterstützung der Komturei und den örtlichen Vereinen.
2. Organisationskomitee (OK)
Das OK mit Namen und entsprechender Funktion ist auf der Webseite unter 'Über uns' aufgeführt.
3. Aufgabe
Das OK ist zuständig für die Organisation, die Durchführung sowie die Kontrolle des Weihnachtsmarktes. Die Komturei führt den Restaurationsbetrieb. (Die Aussteller dürfen diesen Betrieb nicht konkurrenzieren).
Das OK ist zuständig für:
- die Ausschreibung des Marktes
- die Zuteilung von Ständen und Plätzen an die Aussteller (Infrastruktur)
- die Überwachung des Marktgeschehens
4. Marktgebiet
Historischer Innenhof der Komturei in 9555 Tobel
5. Markteinrichtung
Die Marktstände werden vom Organisator vermietet und platziert. Die Verkaufswagen der Aussteller sind nach Weisungen des OK zu platzieren.
6. Beleuchtung
Die Aussteller sorgen selbst für die Beleuchtung ihres Standes. Es ist nur warmes Licht gestattet (max. 3300 Kelvin). Netzanschlüsse (230V) sind vorhanden. Spezielle Anschlusswerte über 230 Volt oder grössere Leistungen sind mit dem Organisator vorgängig abzusprechen.
Zusätzlich Anschlüsse/grössere Leistungen sind gebührenpflichtig (Rücksprache mit OK ist zwingend notwendig)
Wir verlegen eine Lichterkette durch alle Marktstände als Grundbeleuchtung.
7. Dekoration
Die Atmosphäre wird in erster Linie durch die von Ihnen gestaltete Dekoration geprägt. Die Dekoration muss weihnachtlich sein. Vergessen Sie nicht, Dekorationsmaterial, Lampen, Kerzen etc. mitzubringen. Schön dekorierte Stände sind einladend und fördern die Kaufbereitschaft.
Die Waren präsentieren sich im warmen Licht viel schöner. Ausserdem empfehlen wir Ihnen, den Stand an der Vorderseite vom Tischblatt bis zum Boden mit einem Tuch abzudecken. Es hat den Vorteil, dass Sie Ihre Schachteln oder Reserveartikel unter dem Tisch geschützt dahinter verbergen können.
8. Kosten (Marktgebühr)
Die Marktgebühr setzt sich wie folgt zusammen:
Miete Standplatz (mit oder ohne Marktstand)
- Grundgebühr Standplatz für 2 Tage: 130 CHF
- Stromzuschlag 2025: 10 CHF
- Zuschlag kommerzielles Angebot von Essen und Lebensmittel: 50 CHF
- Eigener Wagen mit Länge >3m: 60 CHF
- Zuschlag für speziellen Elektroanschluss: 10 CHF
Die Standplätze werden nur für zwei Tage vermietet.
Die Marktgebühr ist bis spätestens 30 Tage vor Marktbeginn zu entrichten. Wer die Marktgebühr nicht termingerecht leistet, verliert die Berechtigung zur Marktteilnahme. Bei kurzfristigen Abmeldungen von weniger als 30 Tagen, wird die Marktgebühr nicht zurückerstattet.
Einheimische Vereine und Sammelorganisationen siehe Punkt 21.
9. Marktzeiten
Samstag, 14.00 – 20.00 Uhr
Sonntag, 11.00 – 17.00 Uhr.
Ausserhalb dieser Zeiten ist keine Bewachung vorhanden.
10. Anmeldung
Anmeldeschluss ist jeweils der 20. August
11. Zulassung
Der Organisator entscheidet abschliessend über die Zulassung der Aussteller.
12. Preisanschrift
Es besteht Preis-Anschreibpflicht. Der Preis muss für die Artikel gut sichtbar sein.
13. Standplatz
Wenn sie letztes Jahr am Markt teilgenommen haben, befindet sich ihr Standplatz in der Regel am selben Ort, jedoch besteht kein Anspruch darauf. Alle Stände sind mit Namen und Nummer angeschrieben.
Es besteht jedoch kein Anspruch auf einen bestimmten Platz auf dem Areal. Das OK kann kurzfristig und ohne Begründung, die Anordnung der Stände anpassen.
Wir sind dankbar, wenn am Samstag möglichst wenige Fahrzeuge den Innenhof blockieren. Die Fahrzeuge müssen so schnell als möglich auf dem Austellerplatz parkieren. Es gilt Schritttempo im ganzen Areal der Komturei.
Wir haben eine Einbahnregelung eingeführt, bitte halten sie diese ein. Einfahrt ist beim Haupteingang (Tor) und die Ausfahrt am Ende des Innenhofs.
Fahren sie nur auf festem Untergrund (Kiesweg).
Es besteht kein Anspruch mit dem Fahrzeug in den Innenhof fahren zu dürfen. Das OK entscheidet vor Ort je nach Witterungsverhältnissen, was die Infrastruktur ermöglicht.
14. Marktstand
Sie dürfen bei ihrem Stand Bodenbretter legen. Die Standeinkleidung muss weihnachtlich sein und den Charme des Marktes unterstützen (siehe Punkt 7).
Es darf kein Abfall sowie keine Essensreste liegengelassen werden.
Am Samstag darf frühestens ab 20.00 Uhr und nur mit äusserster Vorsicht ins Gelände gefahren werden, um das Marktgut über Nacht einzuladen.
15. Verkaufswagen / eigener Marktstand
Eigener Wagen/Verkaufsstand muss weihnachtliches Ambiente unterstützen. Zelte dürfen keine Werbeträger sein.
16. Einrichten
Am Samstag (Marktdatum) 10:00 - 13:30 Uhr
Am Sonntag (Marktdatum) 09:00-10:45 Uhr
Verkaufswagen sollen wenn möglich bereits am Freitag platziert werden. Bitte nehmen sie vorab mit dem OK Kontakt auf, damit jemand vor Ort ist.
17. Abräumen
Ab Sonntag (Marktdatum) 17.00 bis spätestens 19.00 Uhr.
Die Stände müssen sauber und ohne Dekorationsmaterial zurückgelassen werden. Ab 17.00 wird das Marktgelände ebenfalls aufgeräumt. Bitte blockieren sie nicht gleich den ganzen Innenhof.
Der Marktstand sowie der Standplatz muss am Schluss des Marktes (Sonntagabend) sauber/gereinigt hinterlassen werden. Entsorgen sie ihren Abfall (Kabelbinder, Karton, Asche usw.) selbst, es hat genügend Abfalleimer auf Platz. Bleibt Abfall liegen oder gibt es Rückstände wie Bostitch, Reisnägel, Klebeband, usw. an den Markständen, dann steht es dem OK frei pauschal 150 CHF dem Standbetreiber in Rechnung zu stellen.
18. Versicherung
Die Versicherung des Marktgutes ist Sache des Ausstellers.
19. Abfall
Die Aussteller sind für die Entsorgung des Abfalls selbst zuständig.
20. Verkauf von Alkohol
Der Jugendschutz sagt Folgendes aus: Es darf kein Alkohol an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren verkauft oder ausgeschenkt werden. Bier und Wein dürfen nur an über 16-Jährige verkauft oder ausgeschenkt werden. Spirituosen, Aperitif und Alcopops dürfen nur an über 18-Jährige verkauft oder ausgeschenkt werden.

21. Vereine/ Sammelaktionen
Für Vereine und gemeinnützige Sammelaktionen gelten spezielle Bedingungen, diese müssen mit dem OK vorgängig abgesprochen werden.
(Marktstandmiete Fr. 40.00 muss in jedem Fall bezahlt werden)
22. Darbietungen/ Attraktionen
Für Darbietungen und Attraktionen zu Gunsten der Besucher gelten spezielle Bedingungen, diese müssen zwingend mit dem OK vorgängig abgesprochen werden.
23. offenes Feuer
Im Innenhof der Komturei wird ein grosses Lagerfeuer sein. Da Feuer auch immer mit Rauchentwicklung verbunden ist und Produkte diesen Geruch aufnehmen, ist es untersagt ohne Zustimmung des OK’s ein zusätzliches Feuer zu entfachen. (bitte bei der Anmeldung entsprechend vermerken)
24. Einsatz von Gas
Falls ein Grill oder ein Gerät mit Gas betrieben wird, muss die Checkliste für Veranstaltungen LPG ausgefüllt werden. Diese wird ihnen am 1. Tag des Marktes abgegeben. Ohne diese Checkliste (Anhang) darf kein Gas verwendet werden. (bitte bei der Anmeldung entsprechend vermerken)
25. Parkplatz für Aussteller
Bitte parkieren Sie Ihr Fahrzeug nach dem Ausladen baldmöglichst auf dem Ausstellerparkplatz vor dem Haupteingang der Komturei.
Im Innenhof und Vorhof der Komturei gilt Parkverbot.
Fragen
Für Fragen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung. Wir danken für ihr Vertrauen und wünschen ihnen einen schönen und erfolgreichen Weihnachtsmarkt.